Antrag und Förderung

Stellen Sie bitte vor Antragsstellung eine Voranfrage an die EH Stiftung, gerne auch per E-Mail. Geben Sie bitte an, wofür Sie ein Stipendium oder Projektmittel benötigen und geben Sie dabei die beantragte Summe und den Zeitraum, für den Sie eine Förderung benötigen an. Beachten Sie bitte dabei, dass die EH Stiftung ausschließlich besonders begabte junge Menschen fördert. Stellen Sie bitte erst einen Antrag, wenn wir Sie dazu auffordern. Wir werden Sie darüber informieren, was ihr Antrag alles enthalten muss. Über den Antrag entscheidet der Vorstand der EH Stiftung in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihr Schreiben.

FÖRDERRICHTLINIEN

zur Vergabe von Geldleistungen durch die EH Hamburger Stiftung zur Förderung von Hochbegabten

Die Stiftung stellt im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung Mittel zur

  • Finanzierung von Stipendien und Sachbeihilfen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen
  • Finanzierung von Stipendien und Studienbeihilfen für hochbegabte Schülerinnen und Schüler, Studierende und Postgraduierte (Masterstudierende, Doktoranden, Habilitanden) aller Fachbereiche
  • Finanzierung von Publikationen, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse oder Einsichten der fachkundigen Öffentlichkeit vorgestellt werden
  • Finanzierung und/oder Durchführung von Veranstaltungen zu Bildungsthemen, insbesondere Hochbegabung.

Für die Vergabe gelten folgende Richtlinien:

  1. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Stiftung auf Antrag. Antragsberechtigt sind hochbegabte Schülerinnen und Schüler, Studierende und Postgraduierte (Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Habilitanden) aller Fachbereiche. Stipendiatinnen und Stipendiaten können auch von ihren Lehrer:innen, Hochschullehrer:innen bzw. den Betreuer:innen ihrer wissenschaftlichen Vorhaben vorgeschlagen werden.
  2. Über die Bewilligung entscheidet der Vorstand unmittelbar. Die Entscheidungen über Leistungen der Stiftung sind nicht anfechtbar. Alle Förderungszusagen erfolgen freiwillig.
  3. Die Stiftung teilt das Ergebnis der Antragsprüfung dem Antragsteller schriftlich mit. Im Fall eines Stipendiums werden dessen Höhe und Dauer sowie die Zahlungsmodalitäten schriftlich mitgeteilt.
  4. Jede/r Zuwendungsempfänger:in hat der Stiftung über den Verlauf des Projektes zu berichten. Die Bewilligung kann von der Erstattung turnusmäßiger Berichte abhängig gemacht werden.
  5. Jede/r Zuwendungsempfänger:in erstellt nach Abschluss der Förderung einen Abschlussbericht.